Trunkenbold mit Bierkrug / geschnitzte Holzfigur / Höhe 17,3 cm
aus den 30er bis 50er Jahren
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Artikelnummer: 012103
Zustand: Gebraucht
Schöne traditionelle, handgeschnitzte Holzfigur, die einen bayerischen oder alpenländischen Biertrinker darstellt.
Sie stammt aus den 1930er bis 50er Jahren.
Diese Art der humorvollen, charakterstarken Schnitzkunst hat im süddeutschen und österreichischen Raum eine lange Tradition.
Die aus einem einzigen Holzblock gefertigte Skulptur ist im typischen alpenländischen Volkskunst-Stil geschnitzt, wie man ihn besonders aus Regionen wie Oberammergau, dem Schwarzwald oder dem Erzgebirge kennt.
Sie zeigt einen älteren Mann in traditioneller Kleidung (Gehrock, Weste und Knickerbocker-Hose) sowie einem typischen Hut, der versonnen auf einen Bierkrug (Humpen) in seinen Händen blickt. Die Figur steht auf einem integrierten, grob behauenen runden Holzsockel.
Das Material ist Lindenholz.
Die Figur ist handwerklich gut gearbeitet.
In gutem Vintage Zustand mit einer schönen Alterspatina.
Höhe 17,3 cm
Breite bis 6,5 cm
Tiefe bis 5 cm
Gewicht 120 g
Sie stammt aus den 1930er bis 50er Jahren.
Diese Art der humorvollen, charakterstarken Schnitzkunst hat im süddeutschen und österreichischen Raum eine lange Tradition.
Die aus einem einzigen Holzblock gefertigte Skulptur ist im typischen alpenländischen Volkskunst-Stil geschnitzt, wie man ihn besonders aus Regionen wie Oberammergau, dem Schwarzwald oder dem Erzgebirge kennt.
Sie zeigt einen älteren Mann in traditioneller Kleidung (Gehrock, Weste und Knickerbocker-Hose) sowie einem typischen Hut, der versonnen auf einen Bierkrug (Humpen) in seinen Händen blickt. Die Figur steht auf einem integrierten, grob behauenen runden Holzsockel.
Das Material ist Lindenholz.
Die Figur ist handwerklich gut gearbeitet.
In gutem Vintage Zustand mit einer schönen Alterspatina.
Höhe 17,3 cm
Breite bis 6,5 cm
Tiefe bis 5 cm
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Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 hergestellt, ist vorher erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden, gebraucht mit Gebrauchsspuren und ohne Originalverpackung, ohne Bedienungsanleitung, ohne evtl. Sicherheitshinweise.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.
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