STEIFF Elefant Floppy Ele 18 cm
Schlaftier ohne IDs aus den 50er 60er Jahren
€ 39,00 *
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Verfügbarkeit: Noch 1 verfügbar
Artikelnummer: 010998
Zustand: Gebraucht
Schöner kleiner STEIFF Elefant Floppy Ele, liegend, mit gestickten Schlafaugen, hergestellt in den 50er bis 60er Jahren.
Sein Fell ist aus grau gefärbten Mohair.
Ohne ID`s aber mit seinem roten Umhang aus Filz.
Innen ist er mit einem weichen Material gestopft.
Der Elefant wurde bespielt, das kurzflorige Mohair hat keine Abnutzungsspuren.
Die Ohren sind auf der Innenseite aus beigem Mohair. Dort sieht man auf einer Seite das Loch des Knopf, der leider verloren gegangen ist.
Zu seiner Zeit war er das perfekte Spielzeug und Schlafbegleiter für Kleinkinder.
Er sucht dringend wieder einen Steiff Liebhaber, der ihm auch ohne ID´s ein neues Zuhause gibt.
Mit minimalen Altersspuren, siehe oben.
Länge Kopf bis Fußende 18 cm
In meinem Shop habe ich noch weitere schöne Steiff Exemplare und Sammlerstücke anderer Hersteller.
Sein Fell ist aus grau gefärbten Mohair.
Ohne ID`s aber mit seinem roten Umhang aus Filz.
Innen ist er mit einem weichen Material gestopft.
Der Elefant wurde bespielt, das kurzflorige Mohair hat keine Abnutzungsspuren.
Die Ohren sind auf der Innenseite aus beigem Mohair. Dort sieht man auf einer Seite das Loch des Knopf, der leider verloren gegangen ist.
Zu seiner Zeit war er das perfekte Spielzeug und Schlafbegleiter für Kleinkinder.
Er sucht dringend wieder einen Steiff Liebhaber, der ihm auch ohne ID´s ein neues Zuhause gibt.
Mit minimalen Altersspuren, siehe oben.
Länge Kopf bis Fußende 18 cm
In meinem Shop habe ich noch weitere schöne Steiff Exemplare und Sammlerstücke anderer Hersteller.
*Inkl. ges. MwSt. und zzgl. Versandkosten.
Angaben zur Produktsicherheit
Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 hergestellt, ist vorher erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden, gebraucht mit Gebrauchsspuren und ohne Originalverpackung, ohne Bedienungsanleitung, ohne evtl. Sicherheitshinweise.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.

















