frühe Original Sandmann Puppe 19 cm
mit ein paar Altersspuren 60er Jahre DDR
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Artikelnummer: 011729
Zustand: Gebraucht
Verleihen Sie Ihrem Zuhause einen Hauch von Kindheitserinnerung mit dieser charmanten Vintage Sandmännchen-Puppe aus den Anfangszeiten des DDR Sandmann.
Die Kultfigur des DDR-Kinderfernsehens, bekannt für die allabendliche Gute-Nacht-Geschichte, erwacht hier zu neuem Leben.
Produktdetails:
- Die Puppe trägt das bekannte Outfit mit gelber Filzjacke, passendem Hut und blauen Stiefeln. Haar und Bart sind aus beigefarbener Wolle gefertigt.
- Der Kopf und Körper bestehen aus bemaltem Hartplastik und stammen aus den 1960er Jahren.
- Arme und Beine der Puppe sind beweglich, was verschiedene Posen ermöglicht.
- Altersbedingte Gebrauchsspuren, die den authentischen Vintage-Charakter unterstreichen.
Ein absolutes Muss für Sammler von Ostalgie-Artikeln und Liebhaber von nostalgischem Spielzeug.
Höhe 19 cm
In meinem Shop finden Sie noch eine weitere Puppen und Handpuppen vom DDR Sandmann.
Die Kultfigur des DDR-Kinderfernsehens, bekannt für die allabendliche Gute-Nacht-Geschichte, erwacht hier zu neuem Leben.
Produktdetails:
- Die Puppe trägt das bekannte Outfit mit gelber Filzjacke, passendem Hut und blauen Stiefeln. Haar und Bart sind aus beigefarbener Wolle gefertigt.
- Der Kopf und Körper bestehen aus bemaltem Hartplastik und stammen aus den 1960er Jahren.
- Arme und Beine der Puppe sind beweglich, was verschiedene Posen ermöglicht.
- Altersbedingte Gebrauchsspuren, die den authentischen Vintage-Charakter unterstreichen.
Ein absolutes Muss für Sammler von Ostalgie-Artikeln und Liebhaber von nostalgischem Spielzeug.
Höhe 19 cm
In meinem Shop finden Sie noch eine weitere Puppen und Handpuppen vom DDR Sandmann.
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Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 hergestellt, ist vorher erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden, gebraucht mit Gebrauchsspuren und ohne Originalverpackung, ohne Bedienungsanleitung, ohne evtl. Sicherheitshinweise.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.



















