antikes Küchenregal mit Kochlöffeln Holzquirlen und Nudelholz
Wandregal mit Küchenutensilien aus den 1920er Jahren
€ 119,00 *
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Verfügbarkeit: Noch 1 verfügbar
Artikelnummer: 011992
Zustand: Gebraucht
Schönes antikes Küchenregal aus Holz mit Nudelholz, Kochlöffeln und Holzquirlen in verschiedenen Größen.
Das Regal stammt aus den 1920er bis 30er Jahren und ist handgemacht.
Ob die Küchenutensilien alle aus der gleichen Zeit stammen kann ich nicht sicher sagen. Sie sind jedenfalls alt und haben eine schöne Alterspatina.
2 Löcher sind noch frei, so dass auch noch eigene Küchenhelfer zugefügt werden können.
Oben ist ein Brett auf das man z.B. Gewürzgläser stellen kann.
Es sind 2 Bohrlöcher vorhanden so dass man das Regal an die Wand schrauben kann. Die passenden Schrauben sind NICHT im Lieferumfang enthalten.
In gutem Vintage Zustand mit Alterspatina und charmanten Altersspuren.
Küchenregal: Höhe 40,3 cm Breite bis 44 cm Tiefe bis 13 cm
4 Kochlöffel: 23 - 30 cm
4 Holzquirle: 18,5 - 27,8 cm
1 Nudelholz: 38 x 6,5 cm
Gewicht zusammen 1620 g
Das Regal stammt aus den 1920er bis 30er Jahren und ist handgemacht.
Ob die Küchenutensilien alle aus der gleichen Zeit stammen kann ich nicht sicher sagen. Sie sind jedenfalls alt und haben eine schöne Alterspatina.
2 Löcher sind noch frei, so dass auch noch eigene Küchenhelfer zugefügt werden können.
Oben ist ein Brett auf das man z.B. Gewürzgläser stellen kann.
Es sind 2 Bohrlöcher vorhanden so dass man das Regal an die Wand schrauben kann. Die passenden Schrauben sind NICHT im Lieferumfang enthalten.
In gutem Vintage Zustand mit Alterspatina und charmanten Altersspuren.
Küchenregal: Höhe 40,3 cm Breite bis 44 cm Tiefe bis 13 cm
4 Kochlöffel: 23 - 30 cm
4 Holzquirle: 18,5 - 27,8 cm
1 Nudelholz: 38 x 6,5 cm
Gewicht zusammen 1620 g
*Inkl. ges. MwSt. und zzgl. Versandkosten.
Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 hergestellt, ist vorher erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden, gebraucht mit Gebrauchsspuren und ohne Originalverpackung, ohne Bedienungsanleitung, ohne evtl. Sicherheitshinweise.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.

























