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15 tlg. Kaffeeservice mit Perlmutt Effekt / handgemaltes Blumendekor / gelüstertes Porzellan / 1910er bis 20er Jahre
€ 149,00 *
Lieferzeit (DE): 2-4 Werktage
Verfügbarkeit: Noch 1 verfügbar
Artikelnummer: 010410
Zustand: Gebraucht
Wunderschönes antikes 15 tlg. Kaffeeservice aus gelüstertem Porzellan mit handgemaltem Blumendekor und Goldrand aus den 1910er bis 20er Jahren.
Das Geschirr ist auf der Unterseite mit Ziffern gestempelt, ohne Herstellerangabe. Vermutlich jedoch hier in Thüringen hergestellt.
Zum Angebot gehören 6 Tassen, 6 Untertassen, 1 große Kaffeekanne, 1 Zuckerdose und 1 Milchkännchen.
Alle Teile sind in gutem Zustand. Ein winziger Flohbiss am inneren Rand der Kaffeekanne.
6 Tassen : Höhe 5,5 cm Ø 9 cm Breite 10,8 cm
6 Untertassen: Ø 14 cm
1 Kaffeekanne: Höhe 25,5 cm Ø 13 cm Breite 23 cm
1 Zuckerdose: Höhe 13,5 cm Ø 11 cm Breite 16 cm
1 Milchkännchen: Höhe bis 12 cm Ø 9 cm Breite 13 cm
Gewicht 2420 g
ACHTUNG: Das Dekor ist nicht spülmaschinenfest!
Das Geschirr ist auf der Unterseite mit Ziffern gestempelt, ohne Herstellerangabe. Vermutlich jedoch hier in Thüringen hergestellt.
Zum Angebot gehören 6 Tassen, 6 Untertassen, 1 große Kaffeekanne, 1 Zuckerdose und 1 Milchkännchen.
Alle Teile sind in gutem Zustand. Ein winziger Flohbiss am inneren Rand der Kaffeekanne.
6 Tassen : Höhe 5,5 cm Ø 9 cm Breite 10,8 cm
6 Untertassen: Ø 14 cm
1 Kaffeekanne: Höhe 25,5 cm Ø 13 cm Breite 23 cm
1 Zuckerdose: Höhe 13,5 cm Ø 11 cm Breite 16 cm
1 Milchkännchen: Höhe bis 12 cm Ø 9 cm Breite 13 cm
Gewicht 2420 g
ACHTUNG: Das Dekor ist nicht spülmaschinenfest!
*Inkl. ges. MwSt. und zzgl. Versandkosten.
Angaben zur Produktsicherheit
Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 hergestellt, ist vorher erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden, gebraucht mit Gebrauchsspuren und ohne Originalverpackung, ohne Bedienungsanleitung, ohne evtl. Sicherheitshinweise.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.
Somit greift die Übergangsbestimmung Art. 51 GPSR für diesen Artikel und es besteht keine Pflicht nach Art. 19 GPSR.























